Allgemeine Information Gesuche


Förderbeiträge der FAG für Mitglieder der Universität Basel

Darüberhinaus erfolgen aus spezifischen Stiftungen und Fonds unter dem Dach der FAG auch weitere Formen der Unterstützung wie Kostenbeteiligung für Spezialapparaturen und Instrumente, Stipendien für bedürftige Studierende u.v.m. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen
Stiftungen und Fonds.

Allgemeine Informationen

  • Gesuchstellende müssen der Universität Basel angehören.
  • Die Förderung soll der wissenschaftlichen Qualität der Universität Basel zugute kommen.
  • Voraussetzung für Studierende sind Diplom/Lizentiat oder Master (Ausnahme: Beiträge aus dem Werenfels-Fonds, der Josef Huwyler Ruth Bernet-Engeli-Stiftung und dem Mary-Elizabeth Preiswerk-Dixon-Fonds).
  • Beiträge können nicht gewährt werden an Reagenzien und Verbrauchsmaterial (Ausnahme Fonds zur Förderung von Lehre und Forschung).
  • Beiträge können nicht gewährt werden an: Verpflegungskosten, Weiterbildungen, Teilnahmen an SummerSchools, Festschriften, Publikationen zu Geburtstagen oder aus Anlass von Ehrungen sowie Kolloquien und Tagungen. Auch werden Kosten für Ethikanträge nicht übernommen.
  • Das Gesuch ist 3 Monate vor Beginn eines Projektes/eines Aufenthaltes einzureichen (Ausnahme Fonds zur Förderung von Lehre und Forschung). Die Frist zwischen Einreichung des Gesuchs und dem Entscheid kann bis zu 6 Monaten dauern (keine Nachfinanzierung).
  • Von unterstützten Personen, die noch nicht Mitglied des Vereins sind, wird der Beitritt zur FAG erwartet.

Fragen zu Gesuchen

Bei Fragen und Unklarheiten gibt die Geschäftsstelle der FAG gerne telefonisch Auskunft.