Auslandaufenthalte


Die FAG spricht Beiträge an Auslandaufenthalte von Promovierten, wenn:

a. die im Post-Doc Aufenthalt erlernte Technik einem Institut oder einer wissenschaftlichen Sammlung der Universität Basel zugute kommt und
b. das im Post-Doc bearbeitete Projekt innerhalb eines Schwerpunktes der Universität Basel liegt oder einer längerfristigen interuniversitären Zusammenarbeit mit einem hiesigen Institut dient und
c. die Person im Hinblick auf ihre Qualifikation für eine eventuelle spätere akademische Laufbahn an der Universität Basel geeignet erscheint und
d. die Person abgeklärt hat, ob die Institution am Ort ihres Aufenthaltes einen Teil der verursachten Kosten übernimmt.

Inhalt des Gesuchs

  • Curriculum Vitae mit aktuellem Passbild
  • Nachweis über absolvierte Studien (Kopie Testate, Zeugnisse, Bescheinigungen)
  • Zwei schriftliche Referenzen hiesiger Dozenten (Professor, Professorin)
  • Projektbeschreibung (mit Zusammenfassung in deutscher Sprache)
  • Einladung Institut
  • Budget (Auflistung Lebenshaltungskosten) mit Finanzierungsplan (inkl. eigene Mittel)
  • Publikationsliste (soll auf die wichtigsten Veröffentlichungen beschränkt sein)
  • Angaben über bereits bezogene Unterstützungen, Stipendien, pendente Gesuche an andere Institutionen etc.

Form des Gesuchs

  • PDF (in einem PDF - es gibt keine Standardformulare)

Termine

  • Entgegennahme: laufend, wenn immer möglich 3 Monate vor Reiseantritt (keine Nachfinanzierung)
  • Die Frist zwischen Einreichung und Entscheid kann bis zu 6 Monaten dauern

Kontakt

Senden Sie das Gesuch (PDF) an Frau Beatrice Leonhardt.

Fragen zum Gesuch

Bei Fragen und Unklarheiten gibt die Geschäftsstelle der FAG gerne telefonisch Auskunft.